BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Seit
2009 können Arbeitgeber pro Mitarbeiter und Kalenderjahr 500 € steuer-
und
sozialabgabenfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben.
Dies gilt
auch für Selbständige mit eigener Firma und Freiberufler. Sämtliche Kurse können auch im Einzelunterricht zu 100% steuerlich abgesetzt werden. Grundlage: § 20 SGB.
Ebenso
können Firmen für einzelne Mitarbeiter Kurse, Einzelunterricht oder
Minigruppen buchen, die als betriebliche Gesundheitsförderung in Rechnung
gestellt werden.
BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG ist auch ortsunabhängig per zoom.de möglich!
Angebote
für Ihre Einrichtung auf Anfrage.
Anmeldung/Information: info@autogenes-training.de
Telefon: 0221 323 313 | 0171 7454157 |